Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Programm zur Fachkursförderung die
überbetriebliche berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Sie erhalten als
Teilnehmer/-in einen Zuschuss auf die Kursgebühr in Höhe von 30% (Teilnehmende, die das 55.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben) bzw. 70% (Teilnehmende, die das 55. Lebensjahr vollendet haben).
Weitere Informationen finden Sie hier.