Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

Seit dem 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf die Freistellung für berufliche und politische Weiterbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt von bis zu 5 (Arbeits-) Tagen jährlich unter Fortzahlung der Bezüge.
Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW dürfen nur von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die Volkshochschule Leinfelden-Echterdingen ist als Träger von Bildungsmaßnahmen nach dem Bildungszeitgesetz zugelassen.

Ausführliche Informationen zum neuen Bildungszeitgesetz finden Sie unter www.bildungsurlaub.de.
Ein Merkblatt zu den Anforderungen an die Bildungsangebote nach dem BzG BW stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.